Allgemeine Geschäftsbedingungen Ochsenbein
electronics
-
Anwendungsbereich und Geltung
-
-
1.1. Für den Geschäftsverkehr mit
Ochsenbein electronics gelten ausschliesslich der nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind auch ohne besondere Bezugnahme für den gesamten gegenwärtigen und
zukünftigen Geschäftsverkehr aller Kunden mit Ochsenbein electronics verbindlich. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Form.
-
Besondere Aufgaben und Pflichten der
Kunden
-
-
2.1. Der Kunde nimmt Verkauf und
Lieferung der Produkte an die Endkunden im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und eigenes Risiko vor. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Endkunden oder sonstigen Dritten im
Namen oder als Vertreter von Ochsenbein electronics aufzutreten und irgendwelche Geschäfte und Verträge für Ochsenbein electronics abzuschliessen.
-
Bestellung, Lieferung, Übergabe der Produkte
und Dienstleistungen
-
-
3.1. Umfang und Ausführung der
Lieferung werden nach der Bestellung von Ochsenbein electronics elektronisch erfasst, so dass der Kunde den Inhalt seiner Bestellung im Shop überprüfen kann. Allfällige
Unstimmigkeiten zwischen dem Inhalt der Bestellung des Kunden und den im Shop erfassten Lieferdaten hat der Kunde umgehend Ochsenbein electronics mitzuteilen. Die Lieferung erfolgt in
jedem Fall unter Vorbehalt der Verfügbarkeit bzw. Lieferbarkeit der Produkte beim Hersteller.
-
3.2. Die von Ochsenbein electronics
angegebenen Liefertermine sind ohne anders lautende ausdrückliche schriftliche Zusicherung nur als Richtwerte zu betrachten. Die Angabe eines Liefertermins erfolgt nach bestem Wissen,
jedoch ohne Gewähr. Dies gilt insbesondere für den Fall von Lieferverzögerungen, z.B. infolge von Nachschubproblemen beim Hersteller. Sollte sich eine Lieferung über einen von
Ochsenbein electronics ausdrücklich schriftlich zugesicherten Liefertermin hinaus verzögern, so kann der Kunde nach Ablauf einer von ihm schriftlich anzusetzenden Zusatzfrist von
mindestens drei Wochen Ochsenbein electronics in Verzug setzen und nach ungenutztem Ablauf einer angemessenen Nachfrist in der Folge von der betreffenden Bestellung zurücktreten.
Ochsenbein electronics haftet für diesen Fall gegenüber dem Kunden nur für den direkten und unmittelbaren Schaden, wenn und soweit der Verzug bzw. die Unmöglichkeit der Lieferung
nachweisbar auf eine Vertragsverletzung von Ochsenbein electronics zurückzuführen ist.
-
3.3. Teillieferungen sind zulässig.
Unabwendbare Ereignisse wie höhere Gewalt, Streiks usw. berechtigen Ochsenbein electronics zum Lieferaufschub oder allenfalls zum Rücktritt vom Vertrag.
-
3.4. Ochsenbein electronics wählt die
Transportmittel und die Versandart. Verlangt der Käufer abweichendes, trägt er die Mehrkosten.
-
Angebote und Preise
-
-
4.1. Alle Angebote sind unverbindlich.
Die aktuellen Preise sind im Shop publiziert, Preisänderungen und Fehler vorbehalten.
-
4.2. Die Preise der Produkte und
Dienstleistungen von Ochsenbein electronics verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), ab Lager Ochsenbein electronics. Nebenkosten, z.B. Kosten für Verpackung und Versand/Zustellung
(Fracht/Transport) sind in den Preisen nicht enthalten und gehen ebenso wie die Mehrwertsteuer zu Lasten des Kunden. Für nicht verrechnete Mehrwertsteuer behalten wir uns das
Nachbelastungsrecht vor. Gesetzliche und regulatorische Abgaben (SUISA/SWICO) werden nicht in jedem Fall separat ausgewiesen, sind aber in jedem abgabepflichtigen Produkt enthalten.
Die Portokonditionen sind in den „Transportkonditionen“ definiert, welcher integrierenden Bestandteil dieser AGB bildet.
-
4.3. Die Preise der Produkte sowie die
Nebenkosten werden grundsätzlich zum Zeitpunkt der elektronischen Erfassung der Bestellung durch Ochsenbein electronics berechnet. Erhöhen sich die Bezugspreise für Ochsenbein
electronics, nachdem der Kunde bei Ochsenbein electronics Produkte bestellt hat, berechtigt dies Ochsenbein electronics, die Preise gegenüber dem Kunden entsprechend
anzupassen.
-
Abnahme und Prüfung (DOA)
-
-
5.1. Der Kunde hat die Ware unmittelbar
nach Ablieferung oder Abholung zu prüfen. Offene Mängel sind sofort zu rügen. Bei Lieferungen mit Transportschäden hat der Kunde zudem umgehend ein Schadenprotokoll aufzunehmen, das
er sich vom Spediteur visieren lassen muss.
-
5.2. Versteckte Mängel sind sofort nach
der Entdeckung zu rügen.
-
5.3. Mängel nach Ziff. 5.1 und 5.2 sind
schriftlich zu rügen. Verspätete und nicht schriftlich formulierte Mängelrügen haben die Verwirkung der in Ziff. 5.4 aufgeführten Gewährleistung zur Folge.
-
5.4. Im Gewährleistungsfall ist
Ochsenbein electronics nach ihrer Wahl berechtigt: - gegen Rückgabe der beanstandeten Ware Ersatz zu liefern, - den Kaufpreis zurückzuerstatten - oder unter Aufrechterhaltung des
Kaufvertrages den Minderwert der Ware zu vergüten.
-
Bei nicht rechtzeitiger Anzeige
erlöschen jede Garantie und jeder sonstige Anspruch des Kunden, es sei denn, der Schaden bzw. Mangel war bei der gebotenen Eingangsprüfung nicht erkennbar.
-
Übergang von Nutzen und Gefahr
-
-
6.1. Mit dem Versand bzw. der Abholung
der Produkte geht die Gefahr auf den Kunden über.
-
Zahlungskonditionen
-
-
7.1. Sofern keine anderweitige
schriftliche Vereinbarung besteht, sind alle Rechnungen von Ochsenbein electronics 14 Tage nach Rechnungsdatum rein netto zur Zahlung auf das angegebene Konto fällig. Nach Ablauf
dieser Frist befindet sich der Kunde ohne Mahnung im Verzug. Ochsenbein electronics kann einen Verzugszins in Höhe von 5% geltend machen. Alle Mahn- und Inkasso-Spesen im Falle von
Annahme- oder Zahlungsverzug gehen zu Lasten des Käufers.
-
7.2. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist
Ochsenbein electronics ohne besondere Androhung berechtigt, alle weiteren Lieferungen an den Kunden ganz oder teilweise einzustellen, bis ihre Forderungen getilgt oder sichergestellt
sind. Alle Folgen, welche sich aus einer solchen Liefereinstellung ergeben, gehen ausschliesslich zu Lasten des Kunden.
-
7.3. Wenn der Kunde anschliessend auch
innert einer von Ochsenbein electronics angesetzten Nachfrist seine Schulden nicht tilgt bzw. deren Erfüllung nicht sicherstellt, ist Ochsenbein electronics berechtigt, alle weiteren
Lieferungen an den Kunden definitiv zu verweigern und Schadenersatz geltend zu machen.
-
7.4. Alle Forderungen von Ochsenbein
electronics, einschliesslich derjenigen, für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig, wenn (a) der Kunde Zahlungsbedingungen wiederholt nicht einhält oder (b) auf
Verlangen von Ochsenbein electronics nicht umgehend die erforderlichen Sicherheiten stellt, um berechtigte Zweifel von Ochsenbein electronics an seiner Liquidität/Zahlungsfähigkeit
auszuräumen, so z.B. bei Betreibungen oder andern Anzeichen für Zahlungsschwierigkeiten des Kunden. Der Kunde hat die Pflicht, Ochsenbein electronics zu benachrichtigen, wenn
Liquiditätsengpässe absehbar sind.
-
7.5. Auf Verlangen von Ochsenbein
electronics tritt der Kunde seine Forderungen gegen Endkunden aus dem Wiederverkauf der von Ochsenbein electronics gelieferten Produkte zahlungshalber an Ochsenbein electronics ab
(Art. 164ff. OR).
-
7.6. Die Aufrechnung von
Gegenforderungen des Käufers ist ausgeschlossen. Vom Käufer geltend gemachte Ansprüche aus Gewährleistungen oder behaupteter Mängel befreien ihn bis zur rechtskräftigen gerichtlichen
Entscheidung nicht von der Zahlungspflicht. Ochsenbein electronics behält sich vor, Ware nur gegen Sicherstellung, Vorauszahlung oder Nachnahme zu liefern, abweichend von vorstehenden
Zahlungsbedingungen. Vorauszahlungen werden nicht verzinst.
-
Eigentumsvorbehalt
-
-
8.1. Die von Ochsenbein electronics
gelieferten Produkte bleiben im Eigentum von Ochsenbein electronics, bis Ochsenbein electronics den Kaufpreis vollständig und vertragskonform erhalten hat. Ochsenbein electronics ist
berechtigt, bis zu diesem Zeitpunkt den Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB im Eigentumsvorbehaltsregister am jeweiligen Wohnsitz des Kunden einzutragen. Der Kunde verpflichtet
sich, auf Verlangen Ochsenbein electronics umgehend sein schriftliches Einverständnis zur Eintragung eines Eigentumsvorbehaltes in allen für die Eintragung wesentlichen Punkten zu
geben (vgl. Art. 4 Abs. 4 der Verordnung des Bundesgerichtes).
-
8.2. Solange der Kaufpreis nicht
vollständig bezahlt ist, ist der Kunde verpflichtet, die von Ochsenbein electronics gelieferten Produkte in Stand zu halten, sorgfältig zu behandeln und gegen alle üblichen Risiken zu
versichern.
-
Rücksendung von Produkten
-
-
9.1. Eine Rücksendung von Produkten
durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung von Ochsenbein electronics und erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Die Rücksendung der Produkte hat originalverpackt sowie
unter Beilage einer detaillierten Fehler-/Mängelbeschreibung sowie einer RMA-Nummer zu erfolgen. Für C-Produkte (Beschaffungsprodukte), geöffnete Software und Sales Out Produkte ist
eine Rücksendung ausgeschlossen.
-
9.2. Ochsenbein electronics behält sich
vor, Produkte mit fehlender, defekter oder beschriebener Originalverpackung bzw. nicht mehr einwandfreie Produkte dem Kunden auf dessen Kosten und Risiko wieder zu
retournieren.
-
9.3. Bei Warenrücksendungen, die nicht
durch das Verschulden von Ochsenbein electronics veranlasst werden, wird dem Kunden bei einer in der Zwischenzeit erfolgten Preissenkung der Warenwert basierend auf dem tieferen Preis
gutgeschrieben. Ochsenbein electronics behält sich ausserdem vor, eine Bearbeitungsgebühr zu erheben.
-
Kreditlimite/Informationspflicht
-
-
10.1. Ochsenbein electronics legt,
basierend auf dem Umsatz, die Kreditlimite fest.
-
10.2. Bei Zahlungsverzug, Indizien der
Zahlungsunfähigkeit oder sonstigen Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Kunden behält sich Ochsenbein electronics vor, jederzeit die Kreditlimite zu senken bzw. vom Kunden sofortige
Zahlung oder angemessene Kreditsicherheiten zu verlangen.
-
10.3. Der Kunde verpflichtet sich,
wesentliche Änderungen in seinem Unternehmen, z.B. betreffend Aktionariat, Rechtsform, Geschäftsadresse, aber auch im Verwaltungsrat oder in der Geschäftsleitung, sowie allfällige die
geschäftliche Existenz gefährdende finanzielle Probleme umgehend Ochsenbein electronics bekannt zu geben.
-
Garantie
-
-
11.1. Die Verantwortung für die
Auswahl, die Konfiguration, den Einsatz sowie den Gebrauch von Produkten sowie die damit erzielten Resultate liegt beim Kunden bzw. beim Abnehmer der Produkte, d.h. beim Endkunden.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Ochsenbein electronics keine Eingangsprüfungen der von Herstellern bzw. Lieferanten gelieferten Produkte vornimmt.
-
11.2. Die Gewährleistung von Ochsenbein
electronics für die von ihr gelieferten Produkte bestimmt sich in jeder Hinsicht nach den Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers/Lieferanten. Der Kunde verzichtet auf weitere
Garantieansprüche gegenüber Ochsenbein electronics und dem Hersteller/Lieferanten. Die einzige Pflicht von Ochsenbein electronics besteht darin, allfällige eigene Garantieansprüche
gegen den Hersteller/Lieferanten an den Kunden abzutreten.
-
11.3. Der Kunde nimmt zur Kenntnis,
dass sich aufgrund der jeweils anwendbaren Garantiebestimmungen die Gewährleistung in der Regel nach Wahl des jeweiligen Herstellers/Lieferanten auf Nachbesserung oder Auswechslung
der defekten/mangelhaften Produkte beschränkt und zudem nur gilt, wenn die Produkte in der Schweiz bzw. im Fürstentum Liechtenstein verbleiben.
-
11.4. Das Weitern anerkennt der Kunde,
dass in jedem Falle ein Mangel nur dann vorliegt, wenn dieser sofort nach Entdeckung Ochsenbein electronics schriftlich detailliert angezeigt wird und einen relevanten und
reproduzierbaren Fehler beinhaltet. Ausgeschlossen ist die Gewährleistung insbesondere für Mängel, welchen eine der folgenden Ursachen zugrunde liegt: a) unzulängliche Wartung; b)
Nichtbeachten der Betriebs- oder Installationsvorschriften; c) zweckwidrige Benutzung der Produkte; d) Verwendung von nicht genehmigten Teilen und Zubehör; e) natürliche Abnutzung; f)
Transport, unsachgemässe Handhabung bzw. Behandlung; g) Modifikationen oder Reparaturversuche; h) äussere Einflüsse, insbesondere höhere Gewalt (z.B. Versagen der Stromversorgung oder
der Klimaanlage, Elementarschäden) sowie andere Gründe, welche weder von Ochsenbein electronics noch vom Hersteller/Lieferanten zu vertreten sind. Vom Hersteller/Lieferanten nicht
gedeckte Reparaturleistungen sowie vom Kunden verursachte Mehrkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
-
11.4. In jedem Falle hält sich der
Kunde an die von Ochsenbein electronics bzw. vom jeweiligen Hersteller / Lieferanten definierten Abläufe bei der Abwicklung von allfälligen Garantieleistungen.
-
Haftung
-
-
12.1. Ochsenbein electronics haftet nur
für direkten Schaden und nur, wenn der Kunde nachweist, dass dieser durch grobes Verschulden von Ochsenbein electronics oder den von Ochsenbein electronics beauftragten Dritten
verursacht wurde. Die Haftung ist auf den Preis der jeweiligen Lieferung/Dienstleistung beschränkt.
-
12.2. Jede weitergehende Haftung von
Ochsenbein electronics, deren Hilfspersonen und der von Ochsenbein electronics beauftragten Dritten für Schäden aller Art ist ausgeschlossen. Insbesondere hat der Kunde in keinem Fall
Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungs- oder Datenverlust, Verlust von Aufträgen, entgangenen
Gewinn sowie andere indirekte oder Folgeschäden.
-
12.3. Ochsenbein electronics
verpflichtet sich, dem Kunden allfällige vom Hersteller/Lieferanten anerkannte Haftungsansprüche abzutreten.
-
Patente und andere Schutzrechte
-
-
13.1. Wenn ein Dritter gegen den Kunden
bzw. dessen Endkunden Ansprüche behaupten oder geltend machen sollte wegen Verletzung eines Patent-, Urheber- oder andern gewerblichen Schutzrechtes durch gelieferte Produkte, so wird
der Kunde Ochsenbein electronics schriftlich und ohne Verzug über solche Verletzungshinweise oder gestellte Ansprüche in Kenntnis setzen. Ochsenbein electronics wird diese Hinweise
umgehend an den Lieferanten bzw. Hersteller weiterleiten und diesen zur Regelung der Situation auffordern. Der Kunde verzichtet Ochsenbein electronics gegenüber auf irgendwelche
Garantie- oder Haftungsansprüche.
-
Wiederausfuhr
-
-
14.1. Die von Ochsenbein electronics
vertriebenen Produkte unterliegen den US- und den schweizerischen Exportbestimmungen. Der Kunde verpflichtet sich, vor einer allfälligen Wiederausfuhr der Produkte, um eine besondere
Ausfuhrbewilligung der zuständigen Behörde nachzusuchen. Diese Verpflichtung ist beim Verkauf oder bei sonstiger Weitergabe der Produkte dem jeweiligen Erwerber mit der Verpflichtung
zur Weiterüberbindung zu übertragen.
-
Software
-
-
15.1. Die Nutzungs- und
Garantiebedingungen betreffend der von Ochsenbein electronics gelieferten Softwareprodukte, Handbücher und andere Unterlagen richten sich nach den besonderen Bestimmungen des
jeweiligen Softwareherstellers, welche insbesondere im Softwarelizenzvertrag zwischen Softwarehersteller und Benutzer/Endkunde enthalten sind.
-
15.2. Der Kunde verpflichtet sich, beim
Weiterverkauf oder bei sonstiger Weitergabe der Softwareprodukte dem jeweiligen Erwerber die Verpflichtungen aus den Nutzungs- und Garantiebedingungen des Softwareherstellers mit der
Verpflichtung zur Weiterüberbindung zu übertragen.
-
Vertraulichkeit
-
-
16.1. Der Kunde verpflichtet sich, die
Ochsenbein electronics-Preisliste sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen kommerzieller Natur, z.B. Rabatte, Händlermargen, Boni etc., vertraulich zu behandeln und nur zum
Zwecke der Vertragsbeziehung mit Ochsenbein electronics zu verwenden.
-
Herstellerreporting, Datenschutz
-
-
17.1. Der Kunde anerkennt, dass
Ochsenbein electronics im Rahmen des periodischen sog. Herstellerreporting kundenbezogene Daten wie z.B. Verkaufspreise und Mengen sowie Namen und Adressen der Kunden bearbeitet und
Herstellern/Lieferanten unter Umständen auch ins Ausland übermittelt.
-
17.2. Mit seiner Bestellung erteilt der
Kunde Ochsenbein electronics sein Einverständnis, dass Ochsenbein electronics zur Weitergabe von Informationen über die Zahlungsabwicklung zur Prüfung des Zahlungsverhaltens und der
Kreditwürdigkeit an Kredit-, Handels- und Wirtschaftsauskunfteien berechtigt ist.
-
Gebrauch des Ochsenbein electronics
Shops
-
-
18.1. Der Kunde darf Daten, welche er
durch den Gebrauch des Shops erfahren hat, an Dritte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Ochsenbein electronics weitergeben und nur, wenn er die von Ochsenbein
electronics festgelegten Nutzungsvorschriften einhält.
-
Übertragung
-
-
19.1. Rechte und/oder Pflichten aus
einzelnen Verträgen (Lieferungen, Dienstleistungen) können vom Kunden nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung von Ochsenbein electronics übertragen werden.
-
Anwendbares Recht und
Gerichtsstand
-
-
20.1. Die Einzelverträge sowie die AGB
unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht unter ausdrücklichem Ausschluss von staatsvertraglichen Normen, insbesondere das Wiener UNÜbereinkommen über den internationalen
Warenkauf.
-
20.2. Der Gerichtsstand für alle sich
aus den vertraglichen Beziehungen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Diemerswil BE.